Unsere Partner

Über uns
Immobilien-Beratung24.at ist ein kostenloses Angebot der PlanetHome Immobilien GmbH. Wir bieten
Ihnen persönliche telefonische Beratung, täglich aktualisierte Informationen, in der Praxis
erprobte Services sowie einen umfangreichen Überblick rund um das Thema Immobilien. Kaufen,
verkaufen. Mieten, vermieten. Wir sind Spezialisten für die Immobilienfinanzierung mit Österreichs
größter Bankengruppe – denn wer kauft, braucht häufig eine Finanzierung.
Mit unseren Online-Services können Sie unter anderem Ihre Immobilie komplett unverbindlich
bewerten lassen, gratis einen spezialisierten Makler finden oder Ihre Übersiedelung punktgenau
planen.
PlanetHome Immobilien ist ein führender Immobiliendienstleister in Österreich und Deutschland und
arbeitet in den beiden Kernbereichen Vermittlung und Finanzierung von Wohnimmobilien. Das
Geschäftsmodell fokussiert dabei auf die enge Zusammenarbeit mit führenden Banken, Versicherungen
und Finanzdienstleistern, um deren Dienstleistungsangebote – Immobilienkredite,
Hypothekarfinanzierungen, Wohnkredite – für ihre Kunden rund um die Immobilie optimal zu ergänzen.
So hat PlanetHome in den vergangenen 25 Jahren über 75.000 Immobilieneinheiten in Österreich und
Deutschland erfolgreich und mit Höchstwerten bei der Kundenorientierung vermittelt. Mit Hilfe
modernster Technologie werden zielgerichtet Verkäufer und Käufer von Immobilien zusammengeführt.
Nützliche Informationen
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Maklervergleich
Makler beauftragen oder selbst verkaufen?
Sie sind im Besitz einer Immobilie und haben sich dazu entschlossen, diese zu verkaufen? Eine der ersten Fragen, die sich Immobilienverkäufer jetzt stellen: Soll ich mein Haus, meine Wohnung, mein Grundstück selbst verkaufen oder doch besser einen Immobilienmakler mit der Vermarktung beauftragen? Die Herausforderung: Viele Immobilienverkäufer führen eine derartig große finanzielle Transaktion – nicht selten in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro – nur ein einziges Mal im Leben durch, der Immobilienverkauf lässt sich also nicht „üben“. Und es gibt auch nicht viele Personen im Bekanntenkreis, die man um Rat fragen könnte. Gefährliches Halbwissen ist gerade bei Immobilien riskant, offensichtliche Vermarktungsfehler und vergebene Erfolgschancen können sehr teuer werden.
Unsere Berater auf Immobilien-Beratung24.at bieten folgende Entscheidungsgrundlage: Wenn Sie bereits ausreichend Erfahrung im Verkauf von Immobilien mitbringen oder auch im Berufsleben allgemein im Einkauf oder Marketing bzw. Vertrieb geschult sind, die umfangreichen und häufig geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit Immobilien kennen und darüberhinaus Verkaufstalent sowie Verhandlungsgeschick wenn es um hohe Beträge geht, besitzen, können Sie die Vermarktung Ihrer Immobilie auch selbst in die Hand nehmen. Mit durchaus guten Erfolgsaussichten. Ansonsten empfiehlt es sich – nach einem ausführlichen Maklervergleich, denn Makler ist nicht gleich Makler – einen professionellen Immobiliendienstleister zu beauftragen.
Ein professioneller Immobilienmakler hat zwar seinen Preis wie andere Dienstleistungen, die Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie in Anspruch nehmen (Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater ...), ein Makler kann Ihre Liegenschaft in der Regel jedoch zu einem deutlich höheren Wert verkaufen. Warum? Er investiert deutlich mehr in die Bewerbung Ihrer Immobilie, präsentiert sie meistens auf allen gängigen Immobilienportalen und erreicht somit gerade auch über längere Zeiträume von mehreren Monaten eine viel höhere Anzahl an Interessenten. So lässt sich am ehesten zielgerichtet genau der Immobilienkäufer finden, der dazu bereit ist, den höchsten Preis für Ihre Immobilie zu bezahlen. Ein Immobilien-Experte ist immer auch ein Marketingspezialist: er kennt all die kleinen Präsentationstechniken, um die Besonderheiten und Einzigartigkeit Ihrer Immobilie gekonnt hervorzuheben – er weckt durch gekonntes Immobilienmarketing zunächst ein erstes Interesse der potenziellen Käufer, er überzeugt bei den Besichtigungen mit Kompetenz und umfangreichem Know-how.
Die Profis von Immobilien-Beratung24.at helfen Ihnen gerne dabei, den richtigen Makler zu finden.
Welche guten Gründe gibt es, einen Immobilienmakler zu beauftragen?
- Er erzielt höhere Verkaufspreise – häufig geht es sehr schnell um mehrere zehntausend Euro.
- Er kann Ihre Immobilie meist schneller verkaufen – häufig geht es gleich um mehrere Monate, die Sie den Verkaufserlös früher auf dem Konto haben.
- Er kennt alle rechtlichen Rahmenbedingungen (und die ändern sich immer wieder)
- Er organisiert die gesamte Abwicklung, kennt alle Fallstricke und Hürden. Aber auch alle Abkürzungen zum Verkaufsziel.
- Er löst Probleme im Verkaufsprozess durch seine Erfahrung.
- Verfügt über großes Verhandlungsgeschick, führt Erwartungen von Verkäufer und Käufer an den Preis verantwortungsbewusst zusammen.
- Ist emotional nicht mit der Immobilie verbunden, bleibt daher gerade in der wichtigen Abschlussphase stets „cool“ und professionell.
Unsere Berater an der Immobilien-Beratung24.at-Hotline hören es immer wieder:
Sind Makler die Maklerprovision überhaupt wert?
Wozu brauche ich überhaupt einen Makler?
Können Makler überhaupt irgendetwas, das ich nicht aus selbst könnte?
Nun, auch hier geben die Berater an der Immobilien-Hotline eine glasklare Antwort: Sind die Lage, der Zustand, alle Eigenschaften Ihre Immobilie so attraktiv, dass die Interessenten förmlich „Schlange stehen“, um einen Besichtigungstermin zu bekommen, ist der Preis so günstig, dass Sie damit ohne weitere Verhandlungen zum schnellen Verkaufsabschluss kommen, ist der Verkauf in Eigenregie eine überlegenswerte Variante. Denn gerade dieser große Andrang könnte ja auch ein Beleg dafür sein, dass Sie Ihre Immobilie vom Start weg zu billig angeboten haben – alleine hier könnten Sie schon mehrere Tausend Euro verloren haben.
Wenn Sie auch das ausschließen können, können Sie zumindest die Vermarktungsphase abkürzen. Sie brauchen dann keine hochwertigen Fotos oder Pläne des Objektes mehr. Beachten Sie dann jedenfalls Ihre gesetzlichen Verpflichtungen, die auf Sie als Verkäufer einer Immobilie zutreffen!
Gehört Ihre Immobilie hingegen zur großen Anzahl „nicht perfekter Objekte“ mit kleineren oder größeren Defiziten bei Lage, Baujahr, Ausstattung, oder haben Sie vielleicht sogar schon erfolgreich versucht, in Eigenregie zu verkaufen, stellt sich die Sache bereits deutlich schwieriger dar: Rechnen Sie in solchen Fällen besser mit einer Vielzahl von teilweise stundenlangen Telefonaten, wo Sie eine Fülle von Auskünften erteilen müssen. Wenn Sie berufstätig sind, auch in der Arbeitszeit, von unterwegs oder aus dem Büro, in dem Sie arbeiten.
Rechnen Sie immer damit, dass Sie potenziellen Käufern Ihrer Immobilie eventuell monatelang für Besichtigungen des Objekts zur Verfügung stehen müssen. Schlimmstenfalls genau dann, wenn Sie vielleicht anderweitig beschäftigt sind.
Immobilien-Interessenten sind unser Erfahrung nach nicht bereit, tagelang auf eine Besichtigung warten zu wollen. Auch in den späten Abendstunden oder an Wochenenden erwarten sie eine professionell durchgeführte Besichtigung.
Sie sind der Schrecken jedes Immobilienverkäufers – „Besichtigungstouristen“.
Welche Typen von „Besichtigungstouristen“ gibt es und wie erkenne ich sie?
Besichtigungstouristen sind Personen, die aus verschiedensten Gründen Immobilien besichtigen. Ihnen allen gemeinsam ist die fehlende konkrete Kaufabsicht bzw. -möglichkeit. Ihnen allen gemeinsam ist, dass Immobilienverkäufer, aber auch Immobilienmakler, sehr viel Zeit verlieren bzw. vermeidbare Kosten durch Besichtigungen entstehen, die natürlich genauso professionell durchgeführt werden müssen wie alle anderen. Trotz eigentlich nicht vorhandener Verkaufschance! Die Experten von Immobilien-Beratung24.at konnten augenzwinkernd folgende Typen von Besichtigungstouristen identifizieren:
- Typ A Will nur wissen, wie der Nachbar lebt! („Spion“)
- Typ B Will nur wissen, was er fürs eigene – vergleichbare Objekt – verlangen kann! („Gratis Wertschätzung“)
- Typ C Will wissen, wo er am einfachsten kriminell werden kann! („Mafioso!“)
- Typ D Will wissen, was er sich in 20 Jahren leisten könnte, wenn er erwachsen wird („Babybesichtigung“).
- Typ E Will nur einen Teil der Immobilie (z. B. das Grundstück) und verhandelt den Preis auf extrem geringe Beträge hinunter. („Preiszerstörer“)
- Typ F Noch völlig unkonkret, keinerlei reale/finanzierbare Vorstellungen – will irgendwann einmal irgendetwas kaufen/mieten („Utopist“)
- Typ G Will sehen und bestaunen, wie die Upper Class lebt. („Luxus-Touristen“)
- Typ H Ist sich sicher, dass man Immobilien zumindest in zweistelliger Zahl besichtigen muss, bevor eine valide Entscheidung getroffen werden kann. („Quoten-Besichtiger“)
Erfahrene Immobilienmakler sind darauf geschult, Besichtigungstouristen so rasch wie möglich – und idealerweise schon beim ersten Telefonat zu erkennen. So vermeiden Sie Zeitverluste und leere Kilometer. Wenn auch Sie Ihre Immobilie effizient verkaufen möchten, empfehlen wir einen Maklervergleich!
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Erwarten Sie gerade auch zähe Verhandlungen mit Interessenten, die in der Regel unter weit weniger Zeitdruck stehen als Sie selbst. Vor allem dann, wenn Sie den Erlös aus der Immobilie schon für z. B. den Erwerb eines anderen Objekts verplant haben. Jedenfalls sollten Sie sich vor dem Verkauf ohne Makler unbedingt mit den psychologischen Grundlagen des Immobilienverkaufs befassen – denn hier werden zehntausende Euro gewonnen oder verloren!
Was will der Verkäufer einer Immobilie?
Zunächst maximale Diskretion und Respekt vor seiner Privatsphäre: Grundsätzlich widerstrebt es Immobilieneigentümern aus einer natürlichen Abwehrhaltung heraus, „Fremden“ Zugang zu allen Bereichen der Immobilie zu gewähren – daraus ergibt sich eine gewisse Reserviertheit in der Kommunikation.
Der Verkäufer hat im Laufe seines Lebens Zeit, Energie, und Emotionen ohne Ende in seine Immobilie investiert und erwartet Anerkennung für diese Leistungen! Der Verkäufer kennt die Defizite seiner Immobilie sehr genau, er fragt sich vor, während und nach der Besichtigung fortwährend, welche kleineren oder größeren Schäden er eigentlich erwähnen sollte oder müsste: der kleine Wasserschaden, der regelmäßig vorbeifahrende Zug, die dünnen Wände, die schlechte Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel. Schlecht funktionierende Abflüsse in der „fast neuen Küche“, die objektiv allerdings auch schon Jahrzehnte auf dem Buckel hat. Gerade diese Furcht vor Beratungsfehlern und der Furcht vor rechtlichen Fehlern, die später vielleicht sogar vor Gericht enden könnten, führt zu einer zusätzlich angespannten Situation.
Im Normalfall gilt: Immobilienverkäufer sind vergangenheitsorientiert und möchten einen möglichst hohen Kaufpreis realisieren.
Was will der Käufer einer Immobilie?
Potenzielle Immobilienkäufer wollen im Vorfeld genau das Gegenteil des Verkäufers: nämlich maximale Indiskretion, das bedeutet möglichst vollständige Informationen zur Immobilie. Bei der Besichtigung will der Interessen den jedenfalls vermuteten „Haken“ finden. Den Grund, aus dem heraus er den Verkauf in Zukunft vielleicht bereuen würde. Den Hebel, mit dem er den Kaufpreis der Immobilie bis zum Äußersten nach unten „drückt“. Er wird Informationen auch von zusätzlichen Quellen einholen. Seine Preisvorstellung ist natürlich möglichst niedrig, er ist ausschließlich zukunftsorientiert und an der Vergangenheit der Immobilie nur insofern interessiert, als es um deren Zustand geht.
Treffen nun diese beiden Gegenpole aufeinander, „sprühen“ sehr häufig die Funken: selbst die leiseste Kritik an der Immobilie oder gar ein Satz aus dem hervorgeht, dass die neuen Besitzer z. B. an Umbauten der Immobilie denken – „Die Wand hier muss natürlich weg und das Bad hier muss ganz sicher raus! – kann die Bereitschaft des Abgebers der Immobilie, an diese Interessenten zu verkaufen, in den sprichwörtlichen Keller drücken!
Was versteht man unter „natürlichem Preiskonflikt“ bei jeder Immobilientransaktion gebrauchter Immobilen:
Der Verkäufer geht davon aus, sämtliche Defizite der Immobilie bereits eingepreist zu haben, er geht von einem Fixpreis aus, der nicht weiter – und wenn überhaupt, nur minimal verhandelbar ist. Potenzielle Käufer hingegen gehen davon aus, allfällige Defizite der Immobilie noch einbeziehen bzw. abziehen zu können: eine Verhandlungsbasis, die noch massiv reduziert werden kann!
Verkäufer verhalten sich der Immobilien gegenüber positiv, unkritisch, vergangenheitsorientiert. Die Grundhaltung: Der Käufer will meine Immobilie viel zu billig haben, woraus sich eine klare Abwehrhaltung ergibt.
Potenzielle Käufer verhalten sich der Immobilie gegenüber neutral, kritisch, investigativ bis negativ, um die Preisverhandlungen einzuleiten. Zukunftsorientiert. Die Grundhaltung: Der Verkäufer verlangt zu viel, das muss ich verhindern, woraus sich diametral eine klare Angriffshaltung ergibt.
Die Lösung aus dieser schwierigen Startposition:
Ihr Makler hat den Status des unabhängigen, neutralen Experten. Seine Anwesenheit verbürgt und vermittelt Neutralität und Äquidistanz zu beiden Seiten.
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Maklervergleich: So finden Sie den richtigen Immobilienmakler
In Österreich gibt es über 3.000 Immobilienmakler. Alleine seit 2009 hat sich die Anzahl der Makler in Österreich verdoppelt. Hier das richtige Maklerunternehmen zu finden, ist nicht einfach.
Am besten starten Sie mit einem Maklervergleich im Internet. Nahezu jeder Immobilienmakler präsentiert seine Dienstleistungen rund um die Immobilie und sich selbst im Internet. Die Webseiten der einzelnen Makler aufzurufen, ist allerdings zu aufwändig. Und die Angebote der vielen einzelnen Makler zu vergleichen, schwierig bis unmöglich. Daher empfehlen wir Ihnen, einen kostenlosen Maklervergleich zu nutzen. Nach Angaben Ihrer Anforderungen wird Ihnen der für Sie passende und überprüfte Makler vorgeschlagen.
Sie haben sich dazu entschieden, Ihre Immobilie selbst zu verkaufen? Sie fragen sich aber noch, wie Sie einen marktüblichen Verkaufspreis für Ihre Immobilie ermitteln sollen? Sie brauchen eine Bewertung, eine Marktwertermittlung. Doch das ist gar nicht einfach: Die Medien (Internet, Zeitungen, TV ...) verbreiten Durchschnittswerte, die Ihnen nicht weiterhelfen. Nachbarn erzählen Anekdoten, die mit Ihrer konkreten Immobilie vielleicht überhaupt nichts zu tun haben. Es werden Verkaufspreise behauptet, die nie erzielt wurden, denn wer gibt schon gerne zu, dass er die eigene Immobilie billiger als erhofft verkaufen musste? Vergleichswerte auf Immobilienportalen sind ebenfalls wenig aussagekräftig, denn dort finden Sie niemals tatsächlich erzielte Preise, sondern nur Startpreise für möglicherweise danach erfolgte Preisverhandlungen. Der professionelle Weg: Lassen Sie den Wert Ihrer Immobilie von Experten in einem ausführlichen Verfahren berechnen. Mit unserer kostenlosen – aber dennoch sehr professionellen – persönlichen Immobilienbewertung können Sie eine aussagekräftige Marktwertermittlung schnell und unkompliziert durchführen.
Sonderthema Online-Bewertungen
Immer wieder erreichen uns Fragen wie diese:
a. Was bringen „kostenlose Bewertungen“ im Internet?
b. Kann ich einer „gratis Bewertung in wenigen Schritten“ trauen?
c. Sind solche Bewertungen überhaupt seriös durchführbar?
d. Wie kann eine Computer-Software die Ausstattung meiner Immobilie bewerten?
Die kurzen Antworten der Immobilienexperten von Immobilien-Beratung24.at sind glasklar:
a. gar nichts
b. nein
c. nein
d. gar nicht
Oder ausführlicher: Jede Immobilie ist einzigartig, daher kann bei der Immobilienbewertung nur eine individuelle, mehrstufige, detaillierte Vorgangsweise zum Erfolg führen. Jede Bewertung, die nicht persönlich und (auch) vor Ort bei Ihnen durchgeführt wird, kann bestenfalls erste Annäherungswerte ergeben. Die Ihnen bei der Ermittlung des „richtigen Verkaufspreises“ kaum weiterhelfen. Keinesfalls kann eine Computer-Software diese komplexen Leistungen erbringen. Und hier gilt: Eine Software, die Ihnen z. B. einen „Wert“ zwischen z. B. 250.000 und 320.000 Euro auswirft, „errechnet“ für Sie eine Preisspanne von 70.000 Euro. Für Sie wahrscheinlich ein gravierender Unterschied, jedenfalls sehr viel Geld, wenn Sie etwa mit dem Verkaufserlös selbst wieder eine Immobilie kaufen möchten. Oder kurz gesagt: Knapp daneben ist auch völlig vorbei!
Unsere Experten an der Immobilien-Beratung24.at-Hotline werden Ihnen daher stets empfehlen, eine professionelle Marktwertermittlung vornehmen zu lassen. Die kostet im Normalfall zwar mehrere hundert Euro, ist sie aber auch wert. Gut zu wissen: es gibt Immobilienmakler, die Ihnen die Kosten der Immobilienbewertung zurückerstatten, falls Sie Ihre Immobilie dann auch auf Basis dieser Bewertung mit dem Verkauf beauftragen. Und es gibt sogar Immobilienmakler, die eine Marktwertermittlung grundsätzlich völlig unverbindlich und kostenlos anbieten. Solche Makler finden Sie hier.
Der Maklervertrag
Es gibt grundsätzlich drei Formen der Zusammenarbeit mit einem Makler und entsprechende Maklerverträge:
Einfacher („schlichter“) Auftrag
Beim einfachen Auftrag haben Sie als Verkäufer die Möglichkeit, einen oder mehrere Makler formlos zu beauftragen, sowie Ihre Immobilie selbst zu verkaufen. Bei einem Selbstverkauf erhält der Makler keine Provision. Sie sind bei dieser Form des Auftrages also relativ flexibel, können aber nur mit einem sehr geringen persönlichen und finanziellen Einsatz des Maklers rechnen, da dessen Aussichten auf einen Abschluss eher gering sind.
Bei allen Vertragstypen gilt grundsätzlich ein reines Erfolgsprinzip: Der Makler verdient seine Provision, wenn er verkauft, er „schaut durch die Finger“, wenn Sie selbst verkaufen, oder ein anderer, parallel hinzugezogener Makler den Verkaufsabschluss erzielt. Daraus ergibt sich für jeden dieser Makler ein hohes Risiko, auf den Kosten „sitzen zu bleiben“. Es gebietet die wirtschaftliche Vernunft, entsprechend wenige Werbemaßnahmen und Beratungsleistungen für Sie durchzuführen. Hier gilt wirklich der Grundsatz: „Geiz hat keinen Reiz!“ sowie „Auf Vertrauen kann man bauen!“.
Einfacher Alleinvertrag
Der beauftragte Makler erhält das Alleinvermarktungsrecht Ihrer Immobilie. Es ist Ihnen also hier nicht gestattet, mehrere Makler zu beauftragen. Sollten Sie allerdings selbst einen Käufer finden, können Sie Ihre Immobilie privat an diesen verkaufen. Der Makler hat in diesem Fall keine Provisionsansprüche. Bei dieser Vertragsvariante hat der Makler zwar schon deutlich höhere Provisionschancen gegenüber dem oben angeführten „schlichten Vertrag“, aber auch hier wird der Makler noch nicht jenen 100% Einsatz zeigen, den Sie erleben möchten.
Qualifizierter Alleinvertrag
Bei diesem Modell erhält der Makler das exklusive Alleinvermarktungsrecht für Ihre Immobilie. Sie verpflichten sich bei dieser Vertragsvariante zusätzlich, alle Interessenten an den Makler zu verweisen. Die Aussicht auf eine vergleichsweise sichere Provision wird den Makler allerdings motivieren, Ihre Immobilie bestmöglich zu vermarkten. Diese Variante ist für den Makler am attraktivsten. Und für Sie selbst daher am besten, denn Sie brauchen nicht 5 Makler, die 20% Einsatz zeigen, sondern nur noch einen einzigen Makler, der dafür aber 100% Leistung für Sie bringt!
Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen, wenn Sie einen professionellen Makler mit der Vermarktung Ihrer Immobilie beauftragen?
Nebenkosten bei Kaufverträgen
1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung 3,5 %
(Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich)
2. Grundbuchseintragungsgebühr (Eigentumsrecht) 1,1 %
3. Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren.
4. Kosten der Mitteilung und Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer durch den Parteienvertreter nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters.
5. Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren (länderweise unterschiedlich)
6. Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen – Übernahme durch den Erwerber: Neben der laufenden
Tilgungsrate außerordentliche Tilgung bis zu 50 % des aushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung der Laufzeit möglich. Der Erwerber hat keinen Rechtsanspruch auf Übernahme eines Förderungsdarlehens.
7. Allfällige Anliegerleistungen laut Vorschreibung der Gemeinde (Aufschließungskosten und Kosten der Baureifmachung des Grundstückes) sowie Anschlussgebühren und -kosten (Strom, Gas, Wasser, Kanal, Telefon etc.)
8. Vermittlungsprovision (gesetzlich vorgesehene Höchstprovision)
A) bei Kauf, Verkauf oder Tausch von
- Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen
- Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß begründet wird
- Unternehmen aller Art
- Abgeltungen für Superädifikate auf einem Grundstück bei einem Wert:
- bis EUR 36.336,42 ... je 4 %
- von EUR 36.336,43 bis EUR 48.448,50 ... EUR 1.453,46 *
- ab EUR 48.448,51 ... je 3 % von beiden Auftraggebern (Verkäufer und Käufer) jeweils zzgl. 20 % USt.
* Schwellenwertregelung gem. § 12 Abs. 4 ImmobilienmaklerVO
B) bei Optionen
- 50 % der Provision gem. Punkt 8. A, welche im Fall des Kaufes durch den Optionsberechtigten angerechnet werden.
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Immobilienbewertung
Vor Beginn des Verkaufsprozesses sollten Sie Ihre Immobilie bzw. Ihr Grundstück bewerten lassen. Oder kennen Sie dessen Wert aus dem Stehgreif? Schwierig, weil auch der Immobilienmarkt Schwankungen unterliegt. Die kostenlose Online-Immobilienbewertung von Immobilien-Beratung24.at hilft Ihnen dabei, den Wert Ihrer Liegenschaft unter Einbeziehung aller preisbildenden Faktoren zu ermitteln.
Welche Möglichkeiten zur Bewertung gibt es?
Sie können Ihre Immobilie selbst bewerten. Hierzu können Sie die aktuellen Preise am Immobilienmarkt in Ihrer Umgebung beobachten. Dazu sollten Sie speziell auf eine vergleichbare Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Lage achten. Da sich nur schwer nachvollziehen lässt, ob bei den Immobilien am Markt eine zuverlässige Bewertung durchgeführt wurde, sollte diese Methode nur als erste grobe Schätzung herangezogen werden.
Eine umfangreiche Marktwertermittlung. Durch unsere mehr als umfangreiche Datenbank und unsere Vergleichswerte, können wir Ihnen bei Ihrer Bewertung bestmöglich zur Seite stehen.
Ein guter Makler kann den Wert Ihrer Immobilie ebenfalls bestimmen. Durch seine Marktkenntnis, ein geschultes Auge, Gespür für Beschaffenheit und Mängel, aber auch Potenzial Ihres Besitzes kann der Makler eine belastbare, aussagekräftige Bewertung abgeben. Jedoch ist es schwierig, gute Makler ausfindig zu machen, die eine Marktwertermittlung so durchführen, dass Sie Ihren Bedürfnissen entspricht. Unser Maklervergleich hilft Ihnen dabei, den geeigneten Makler für Sie zu finden.
Warum ist eine professionelle Marktwertermittlung für Ihren Immobilienverkauf so wichtig?
Eine Immobilienbewertung ist die Grundlage jedes erfolgreichen Verkaufs. Egal, ob Sie ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung veräußern wollen. Den tatsächlichen Wert Ihrer Liegenschaft zu kennen, ist von großer Bedeutung. Die Bewertung selbst vorzunehmen, ist nicht zu empfehlen, weil es sich hierbei aufgrund der fehlenden Marktkenntnis nur um eine grobe Einschätzung des Marktwerts der Immobilie handeln kann. Außerdem ist es durchaus üblich, dass ein Experte Ihre Immobilie sogar höher bewertet, als Sie es selbst tun würden. Unsere außergewöhnlich umfangreiche Bewertung hilft Ihnen, den korrekten Wert Ihres Eigentums in Erfahrung zu bringen.
Wenn Sie vorab mit einem zu hohen Preis einsteigen, schließen Sie vorab schon viele Käufer aus – letztlich lösen Sie eine Preisspirale nach unten bei zu hohem Angebotspreis vs. finanzieller Verlust bei zu niedrigem Angebotspreis aus.
Eine Immobilienbewertung ist in nahezu jeder Situation rund um das Thema Immobilien sinnvoll. Nachstehend finden Sie einige Beispiele, bei denen eine Bewertung jedenfalls empfehlenswert ist:
- Bei grundsätzlichen Überlegungen zum etwaigen Verkauf Ihres Grundstücks, Hauses oder Ihrer Wohnung. Behalten und Vermieten, investieren oder doch gleich verkaufen
- Bei der Vorbereitung zur Schenkung
- Bei Streitigkeiten im Falle einer Erbschaft
- Für die Gütertrennung bei einer Scheidung
Diese Faktoren sind für die Berechnung ausschlaggebend
Zur Ermittlung des Immobilienwertes spielen viele Faktoren eine Rolle. Vor allem ist natürlich die Lage Ihrer Immobilie entscheidend. Die Preise können je nach Bundesland, Stadt und Ortsteil stark schwanken. Zusätzlich ausschlaggebend sind die Verwendungsmöglichkeiten der Immobilie (mehrere Wohnungen, Büroräume etc.). In der Wertberechnung werden auch Daten wie das Baujahr, die Bauart und Substanz sowie der Energiebedarf + Reparaturaufwand und mögliche Einschränkungen bei der Vermietung, berücksichtigt. Unsere Immobilienbewertung berücksichtigt alle wichtigen Faktoren, um den richtigen Wert zu ermitteln. Wenn Sie die Bewertung von einem Makler durchführen lassen möchten, können Sie unseren kostenlosen Maklervergleich dazu verwenden, einen qualifizierten Experten ausfindig zu machen.
Immobilienbewertung starten -
Kostenlose Immobilieninsertion
Wer auf der Suche nach einem neuen Zuhause ist, sucht heutzutage vor allem online. Daher ist es naheliegend, dass so gut wie jeder Makler, aber auch jede Privatperson, seine Inserate online schaltet. Dies ist bei einigen wenigen Immobilienportalen sogar kostenlos möglich und funktioniert selbsterklärend.
So erstellen Sie das perfekte Immobilieninserat
Bei der Erstellung eines Inserats kann man technisch gesehen kaum etwas falsch machen. Trotzdem gibt es einige Techniken, wie Sie mit Ihrem Inserat mehr Personen erreichen können und so eventuell einen besseren Verkaufspreis für Ihre Immobilie erzielen können. Zu Beginn wäre da schon einmal der Anzeigen-Titel zu nennen. Der Titel ist meist das Erste, das ein Interessent in der Masse der Anzeigen sieht. Wählen Sie einen aussagekräftigen Titel und versuchen Sie, jemanden anzusprechen. Vermeiden Sie dabei aber unbedingt Aussagen, die Sie dann möglicherweise gar nicht halten können. Wie wäre es mit einer „Frisch renovierte 2-Zimmer-Wohnung ideal für Singles und Paare“? Sie heben hier das Wichtigste klar hervor: Die Wohnung ist frisch renoviert und somit in einem Top-Zustand. Sie verfügt über zwei Zimmer und ist vor allem für Singles und Paare gedacht. So sprechen Sie auch direkt eine Zielgruppe an.
Achten Sie bei beim Erstellen von Immobilienfotos unbedingt auf gute Lichtverhältnisse. Wenn Ihre Wohnung oder Ihr Haus noch bewohnt ist, achten Sie darauf, die Wohnung in einem aufgeräumten, attraktiven Gesamtzustand abzulichten. Es kommt bei Interessenten nicht gut an, wenn in einem Objekt Unordnung herrscht – sorgen Sie für freie Bodenflächen und Möbel. Bei einer Wohnung in unordentlichem Zustand gehen Interessenten davon aus, dass der bisherige Eigentümer bzw. Mieter mit der Wohnung vielleicht auch sonst nicht gut umgegangen sein könnte. Bei Außenaufnahmen sollten Sie aus Sicherheitsgründen keinen Straßennamen bzw. Straßenschilder auf den Bildern haben. Sollten sich auf einem Foto Kraftfahrzeuge befinden, machen Sie die Kennzeichen unlesbar. Wählen Sie für das Titelbild Ihrer Anzeige das Highlight Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses aus. Ist beispielsweise Ihr Bad top saniert und ein echtes Schmuckstück, so wählen Sie am besten dieses aus. Hat Ihre Wohnung einen schönen Kamin, können Sie dieses Motiv als Titelfoto verwenden. Wenn Sie Grundstücke für den Verkauf optimal präsentieren möchten, fotografieren Sie diese idealerweise nicht in der kalten Jahreszeit.
Um dem Interessenten einen Gesamtüberblick zu vermitteln, empfiehlt es sich außerdem, einen möglichst maßstabgetreuen Grundriss von Wohnung oder Haus zu präsentieren. Achten Sie insbesondere darauf, dass dieser über eine professionelle Qualität verfügt, vollständig, und zudem leicht lesbar ist. Hier gilt wie überall: Je genauer ein potenzieller Käufer bereits im Vorfeld informiert wird, desto konkreter werden die Gespräche und vor allem die erste Besichtigung verlaufen.
Bei der Beschreibung Ihres Objekts sollten alle Fakten und Daten berücksichtigt werden. Wie auch beim Titel gilt es, Übertreibungen zu vermeiden. Überlegen Sie, was das Besondere an Ihrer Wohnung und an der Umgebung ist – heben Sie diese Angaben hervor. Denken Sie an alles, was einen zukünftigen Mieter oder Käufer interessieren könnte: Ist die Wohnung WG-tauglich? Wie ist die öffentliche Anbindung? Gibt es einen Aufzug? Sind Haustiere erlaubt?
Bitte geben Sie den Heizwärmebedarf und gegebenenfalls den Gesamtenergieeffizienz-Faktor aus dem Energieausweis gemäß Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 an, um hier rechtlich konform zu handeln. Die Rechtslage:
„§ 3. EAVG 2012
Anzeigen in Druckwerken und elektronischen Medien
Wird ein Gebäude oder ein Nutzungsobjekt in einem Druckwerk oder einem elektronischen Medium zum Kauf oder zur In-Bestandnahme angeboten, so sind in der Anzeige der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts anzugeben. Diese Pflicht gilt sowohl für den Verkäufer oder Bestandgeber als auch für den von diesem beauftragten Immobilienmakler.“
Kennen Sie den angemessenen Verkaufspreis für Ihre Immobilie? Unsere kostenlose Immobilienbewertung hilft Ihnen, den Wert Ihrer Immobilie zu bestimmen. Geben Sie Ihren Preis an und planen Sie einen Verhandlungsspielraum ein – denn gerade auf Immobilienportalen müssen Sie damit rechnen, verhandeln zu müssen. Falls Sie darin geübt sind, um große Beträge zu verhandeln, können Sie die unausweichlichen Verhandlungen auch selbst führen. Falls nicht, empfehlen wir Immobilienmakler – denn die machen das täglich. Mit Routine, Verhandlungsgeschick und Überzeugungskraft.
Erwähnen Sie in eigenem Interesse auch die Makel Ihres Objekts. Jede Wohnung hat den einen oder anderen Fehler – die perfekte Immobilie gibt es in den seltensten Fällen. Und falls ja, nur zu einem selten hohen Kaufpreis! Ihre Interessenten werden es Ihnen danken, wenn Sie Ihnen eine unnötige, aussichtslose, zeitraubende Besichtigung sparen. Und auch Sie sparen dadurch Zeit und schonen Ihre Nerven. Um Ihre Nerven zu schonen, können Sie auch einen Makler für die Bewerbung Ihrer Immobilie beauftragen.
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Energieausweis
Wer kann für mein Gebäude einen Energieausweis erstellen?
Per Gesetz sind die befugten Berufsgruppen (z. B. Ziviltechniker, Baumeister, Gewerbetreibende in den Bereichen Heizungstechnik, Elektrotrechnik etc.) berechtigt, Energieausweise auszustellen.
Was ist eigentlich ein Energieausweis?
Der Energieausweis ist mit dem Typenschein für Ihr Auto vergleichbar. Viele interessante Kennwerte Ihres Hauses sind darin enthalten, wie zum Beispiel der zu erwartende Heizenergieverbrauch. Je nach Bundesland sind die Berechnungsmodelle etwas unterschiedlich. Der wichtigste Kennwert ist aber in jedem Energieausweis enthalten: Die Energiekennzahl für Ihr Haus (=der spezifische Heizwärmebedarf). Der ebenfalls sehr prominent angeführte "Gesamt-Energie-Effizienz-Faktor" (fGEE) istseit 2012 in neuen Ausweisen angeführt und stellt einen Vergleichswert mit einem Referenzgebäude dar. Der Energieausweis muss von einer befugten und qualifizierten Person ausgestellt werden.
Wer benötigt einen Energieausweis?
Bei allen neuen Gebäuden benötigt man einen Energieausweis bereits beim behördlichen Bauverfahren. Auch bei umfassender Sanierung, bei Zu- und auch bei Umbauten ist ein Energieausweis nötig. Weiters ist ein Energieausweis ebenfalls bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von Häusern, Wohnungen, Büros oder Betriebsobjekten vorzulegen. Die Gültigkeitsdauer des Energieausweises beträgt maximal zehn Jahre. Bereits erstellte alte Energieausweise ohne Gesamtenergieeffizienzfaktor behalten ihre Gültigkeit (bis zu 10 Jahre). Als Käufer oder Mieter können Sie zwei Rechte einfordern: Die Vorlage eines Energieausweises vor dem Vertragsabschluss und die Übergabe eines Energieausweises (eine vollständige Kopie ist auch erlaubt) innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss. Für Einfamilienhäuser ist es zulässig, dass der Ausweisaussteller einen Energieausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines vergleichbaren Gebäudes(hinsichtlich Größe, Energieeffizienz, Lage etc.) ausstellt. Wenn es nur um eine Wohnung in einem Haus mit mehreren Wohneinheiten geht reicht es, wenn ein Energieausweis für das gesamte Gebäude vorgelegt wird (gilt auch für Eigentümergemeinschaften).
Welche Kosten entstehen für die Erstellung:
Die Kosten sind nicht reguliert und somit mit dem Ersteller direkt zu verhandeln. Der früher öfter genannte Richtwert von 1 Euro pro Quadratmeter ist eher unrealistisch. Im Objektbereich (viele gleichartige Wohnungen in einem Haus) wird das zwar erreichbar sein, für Einfamilienhäuser muss man aber mindestens das doppelte rechnen. Insbesondere bei Altbauten mit vielen Bauteilen und schlechten Plänen können die Kosten deutlich höher sein.
Insgesamt gesehen ist aber das Risiko, keinen Energieausweis vorzulegen, viel zu hoch im Vergleich zu den Kosten für die Ausweiserstellung. Wenn Sie ein Objekt verkaufen oder vermieten wollen, sollten Sie also auf jeden Fall einen Ausweis vorlegen, um etwaige nachfolgende Forderungen zu vermeiden.
Erklärung der Begriffe im Energieausweis
An dieser Stelle werden nur Energieausweise für Wohngebäude betrachtet. Diese enthalten den Heizwärmebedarf, den Warmwasser-Wärmebedarf, den Heiztechnik-Energiebedarf, den Endenergiebedarf und ggf. noch Empfehlungen für Verbesserungen. Ein eventueller Kühlbedarf oder der Bedarf für die Beleuchtung sind nicht enthalten, diese Werte werden nur für Nicht-Wohngebäude ermittelt.
Spezfischer Heizwärmebedarf HWB (Energiekennzahl):
Der spezifische Heizwärmebedarf (die eigentliche Energiekennzahl) ist der gebräuchlichste Vergleichswert, um die thermische Qualität der Gebäudehülle zu beschreiben. Diese Energiekennzahl wird in kWh/m².a angegeben (sprich: Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr). Sie sagt aus, wieviel Energie Ihr Haus pro Quadratmeter Fläche im Jahr für die Raumwärme benötigen würde, wenn es am Referenzstandort stehen würde (also auf Basis eines Referenzklimas, nicht am tatsächlichen Standort). Damit ist dieser Wert zum Vergleich der thermischen Qualität von Häusern sehr gut geeignet. Um den Kennwert auf einen Blick abschätzen zu können wird er neben die farbige Skala in der entsprechende Kategorie gedruckt.
Spezifischer Heizwärmebedarf HWB (standortbezogen):
Dieser Heizwärmebedarf beschreibt den zu erwartenden Energieverbrauch bei Ihrem Haus. Je nach Ihrem Benutzerverhalten (energiesparendes Verhalten) kann Ihr tatsächlicher Verbrauch auch abweichen. Bei Neubauten ist im ersten Jahr der Verbrauch oft deutlich erhöht, weil Bauteile noch austrockenen müssen.
Gesamtenergieeffizienzfaktor fGEE
Dieser Wert vergleicht das Gebäude mit einem Referenzobjekt aus dem Gebäudebestand aus 2007. Es kann somit abgeschätzt werden, ob es sich beim vorliegenden GEbäude um ein energetisch besseres (fGEE < 1) oder energetisch schlechteres (fGEE > 1) Gebäude handelt. Je höher der fGEE, desto schlechter ist das Gebäude.
Warmwasserwärmebedarf WWWB, Heiztechnikenergiebedarf HTEB:
Der Energiebedarf für die Warmwasserbereitstellung und der Energiebedarf für die Verluste der Heizungsanlage (bei Erzeugung, Speicherung, Verteilung und Abgabe).
Endenergiebedarf:
Die notwendige von außen zugeführte Energiemenge für Raumwärme und Warmwasser (zB. der Strom für die Wärmepumpe oder der Energieinhalt der gelieferten Pellets). Mit dieser wird also nicht nur der Bedarf für Heizung und Warmwasser gedeckt, sondern auch alle Verluste, die dabei entstehen.
Brutto-Grundfläche:
Wird auch als Bruttogeschoßfläche oder Bruttogrundrissfläche bezeichnet. Die Bruttogrundfläche ist die Summe aller Flächen inklusive der Wände (ohne Wände wäre es die Nettogeschoßfläche). Auf diesen Wert wird der jährliche Energiebedarf bezogen.
Kompaktheit (A/V-Verhältnis):
Diese stellt einen Kennwert für die Gebäudegeometrie dar.
Klimaregion:
In der Realität wird das Haus einen anderen Energiebedarf haben als am Referenzstandort. Aus diesem Grund wird das Standortklima mittels der Klimaregionen berücksichtigt.
Klimadaten:
Die Klimadaten beschreiben die langjährigen Durchschnittswerte für Ihre Bauadresse. Die Heiztage beschreiben die Anzahl der Tage, an denen in durchschnittlichen Häusern geheizt werden muss. Die Heizgradtage beschreiben dazu noch, wieviel Temperaturunterschied an den Heiztagen zwischen außen und innen besteht. Die Normaußentemperatur gibt die kälteste Durchschnittstemperatur im Jahr an (im langjährigen Durchschnitt). Die Globalstrahlung ist jene Energie, die von der Sonne auf einen m² ebene Fläche während einer Heizperiode geliefert wird.
Der U-Wert beschreibt bei einem Bauteil (z. B. Wand oder Fenster) den Wärmedurchgang je Quadratmeter und Grad Temperaturunterschied zwischen innen und außen. Der U-Wert sollte also bei jedem Bauteil der thermischen Hülle möglichst niedrig sein. Im Energieausweis ist deshalb auch der mittlere U-Wert der Gebäudehülle angegeben.
Was passiert wenn trotz Verpflichtung kein Energieausweis vorgelegt wird?
Im Energieausweis-Vorlage-Gesetz sind sowohl Vermieter bzw. Verkäufer, interessanterweis aber auch Makler und Vermittler in der Pflicht. Bei Verkauf und Vermietung muss bereits seit längerem ein Energieausweis vorgelegt werden. Aber auch in Inseraten muss seit Dez. 2012 der Heizwärmebedarf und der Energieeffizienzfaktor angegeben werden.
Wenn trotz Verpflichtung kein Energieausweis (oder ein zu alter bzw. unvollständiger Energieausweis) vorgelegt wird, dann wird davon ausgegangen, dass die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes dem Alter und der Art des Gebäudes entspricht, das ist schon länger so. Seit Dezember 2012 kann der Käufer oder Mieter jedoch den Energieausweis einklagen oder selbst einen Ausweis erstellen lassen und die Kosten dem Verkäufer oder Vermieter rückfordern (innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss). Rein rechtlich stellt das Versäumnis eine Verwaltungsübertretung dar und kann somit bei einer Anzeige mit bis zu rund € 1.500,- bestraft werden. Ein Entfall der Energieausweisvorlage lässt sich übrigens nicht durch einen Vertragspassus ausschließen. Derartige Vertragliche Vereinbarungen sind nicht rechtswirksam.
Somit dient der Energieausweis rechtlich gesehen dem Schutz des Verkäufers: Wenn kein Energieausweis vorgelegt wird und das Gebäude nicht eine dem Alter und der Art entsprechende Gesamtenergieeffizienz aufweist, kann der Käufer oder Mieter Gewährleistungsansprüche stellen (bei Vermietungen heißt das in der Praxis Preisminderung, also Reduktion der Miete).
Quelle: http://www.energieausweis.at/
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Erben
Immobilien erben leicht(er) gemacht werden.
Eine Immobilie zu erben, bringt zunächst einmal eine Menge neuer Aufgaben und Entscheidungen, aber auch kurzfristig anfallende Kosten und einen stark steigenden Finanzierungsbedarf mit sich. Mit den richtigen Informationen, einer kompetenten Immobilienberatung können alle Herausforderungen rund um vererbte Immobilien souverän gemeistert werden.
Zu erben bedeutet oft, von einem Todesfall in der Familie betroffen zu sein. Zusätzlich zur emotionalen Belastung müssen auch noch schnelle Entscheidungen getroffen werden. Die größte davon ist, wie die geerbte Immobilie – meist das Haus oder die Wohnung – in Zukunft genutzt werden soll: Wollen Sie selbst darin wohnen? Sollten Sie das Objekt kurz- oder langfristig vermieten? Oder ist ein Verkauf von Haus, Wohnung oder Grundstück doch die beste Option? Da zu diesem Zeitpunkt die emotionale Belastung ganz besonders hoch ist, ist es ratsam, sich Expertise von außen zu holen. Gemeinsam mit einem Berater von Immobilien-Beratung24.at können Sie die wichtigsten Fragen prompt und professionell klären:
- Ist die Immobilie mit Schulden belastet?
- Wird die Immobilie alleine geerbt oder gemeinsam mit anderen?
- Wie hoch ist der Wert der Immobilie?
- Wie hoch sind die Renovierungskosten für die gewünschte Nutzung?
- Wie können diese Kosten (vor-)finanziert werden?
Zu den beratenden Experten gehören das Finanzamt, da es in erster Linie um kostenintensive Steuerfragen geht, der Notar und die Immobilienspezialisten von Beratungsstellen wie Immobilien-Beratung24.at: Diese Experten besprechen mit Ihnen die Vor- und Nachteile der einzelnen Finanzierungsformen, wie Zwischenfinanzierung, Wohnkredit etc., denn selbstverständlich verfügt Ihr Berater über einen guten Draht zu diversen Banken wie etwa der Bank Austria Bankengruppe.
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Finanzierungsberater kontaktieren
Im Erbe wohnen
Wenn Sie in die geerbte Immobilie ziehen, bleiben persönliche Erinnerungen auch nach einem Umbau erhalten. Die Immobilie hat für Sie einen emotionalen und dadurch individuell einschätzbaren Wert. Je nach Baujahr, Bausubstanz, Zustand der Immobilie und eigenen Wünschen kommen unterschiedlich hohe Renovierungskosten hinzu. Je nachdem wie gut die Immobilie in Schuss gehalten und laufend erneuert wurde, ist mit Kosten zwischen 500 und 1.000 Euro je Quadratmeter zu rechnen. Auch für Ihren Eintrag ins Grundbuch fallen Gebühren an. Immobilienspezialisten sind geschult darin – eventuell gemeinsam mit Steuerberaten, Architekten, Ziviltechnikern und anderen fachkundigen Helfern – die Substanz und die finanziellen Mittel für die notwendige Renovierung abzuschätzen. Zusätzlich zu diesen Kosten können auch Erbschafts- und Grunderwerbssteuer anfallen.0
Das Erbe vermieten
Entscheiden Sie sich eine Immobilie zu sanieren oder zu renovieren, um sie vermieten zu können, sollten Sie sich dabei nicht nur nach dem eigenen Geschmack richten, sondern die potenziellen Mieter bereits mitbedenken. Soll die Wohnung auf Online-Plattformen, wie Airbnb, zur kurzfristigen Miete angeboten werden, ist es ratsam, sich den Stil der anderen Angebote anzusehen. Im Fall einer klassischen, Jahre andauernden Vermietung, sollten Sie Ihre zukünftigen Mieter in die Renovierung miteinbeziehen und gewisse Entscheidungen gemeinsam treffen. Bei allen Varianten ist es notwendig, gemeinsam mit Experten die angestrebten Einnahmen und die laufenden Kosten wie Steuern, Betriebskosten und Abgaben genau zu analysieren. Auf Basis dieser Kosten sollten Sie Ihre Pläne abwägen und diese auch gleich einem ersten Reality Check unterziehen. So muss etwa die eingenommene Miete als Einkommen versteuert werden, dabei können aber wiederum Vorerwerbskosten oder Investitionen abgeschrieben werden – mehr dazu wissen Ihre Immobilienspezialisten oder Steuerberater. Zu beachten sind mögliche Folgekosten, die im Fall einer Vermietung entstehen können. Eigentümer haben für bestimmte Instandhaltungskosten wie etwa die Heizung, Elektrizität oder Sanierungen aufzukommen.
Das Erbe verkaufen
Entscheiden Sie sich trotz oder wegen der Erinnerungen dagegen die geerbte Immobilie als Wohnung oder Anlage zu nutzen, steht ein Verkauf an. Möchte man den Aufwand möglichst gering halten, bietet es sich an, die Immobilie im Ist-Zustand zu verkaufen. Möglicherweise lässt sich aber ein besserer Preis erzielen, wenn man sie vorher renoviert. In beiden Fällen gilt es in einem ersten Schritt den Wert zu eruieren. Dieser setzt sich vor allem aus der Größe, den Nutzungsmöglichkeiten, dem Umfeld und dem Modernisierungsstand zusammen. Aber Achtung: Waren Sie, als Verkäufer, nicht selbst zwei Jahr in der Immobilie hauptgemeldet, greift die Immobilienertragssteuer. Eine Immobilie zu erben, hängt oft mit einem unerfreulichen Anlass zusammen. Dennoch lässt sich daraus oft etwas Positives gewinnen. Wichtig ist, gemeinsam mit professionellen Beratern die richtigen Entscheidungen zu treffen. Vor allem, welche Ziele realistisch sind und wie Sie diese erreichen können. Oft sind die gesetzten Ziele anfangs mit Ausgaben verbunden, bis es schlussendlich zu Einnahmen kommen kann.
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Immobilienfinanzierung
Kaufen statt Mieten
Finanzierungsberater kontaktieren
Auch wenn Sie bei der Unterzeichnung Ihrer Finanzierung eventuell ein mulmiges Gefühl aufgrund der hohen Summe haben: Sie machen das Richtige. Auf lange Sicht ist ein Kauf oft günstiger, als Ihrem Vermieter jahrelang monatlich Miete zu bezahlen. Durch den Kauf und die Tilgung Ihres Kredits gehört Ihnen am Ende der Laufzeit, im Gegensatz zur Miete, eine vollständig abbezahlte Immobilie. Ihr Geld ist somit nicht verloren. Um den Wert einer Immobilie zu erhalten, können Sie übrigens auch unsere kostenlose, aber sehr wertvolle Marktwertermittlung verwenden.
Was können Sie sich leisten?
Als Basis jeder Baufinanzierung sollte ein ehrlicher Kassensturz dienen. Hierdurch ermitteln Sie objektiv, wie viel Geld Ihnen im Monat für das Darlehen zur Verfügung steht. Sehen Sie sich Ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben detailliert an und planen Sie einen Puffer für unvorhersehbare Ereignisse ein. Vergessen Sie nicht den Anteil Ihrer aktuellen Miete abzuziehen. Nun können Sie berechnen, wie viel Budget monatlich für Ihr Darlehen zur Verfügung steht.
Eigenkapital senkt Ihren Zins
Bei Ihren Kalkulationen sollten Sie sich auch ansehen, wie viel Eigenkapital Sie für Ihr Eigenheim aufbringen können. Je mehr Eigenkapital Sie zur Verfügung haben, desto geringer ist Ihr Darlehenszins.
Die richtige Zinsbindung
Die Wahl der richtigen Zinsbindung hängt stark vom aktuellen Zinsniveau und den erwarteten Entwicklungen ab. Im Moment befindet sich der Zinssatz in einer Niedrigphase, weshalb eine möglichst lange Zinsbindung zu empfehlen ist, sofern keine weitere Senkung abzusehen ist. Die Finanzierungsberater von Immobilien-Beratung24.at helfen Ihnen sehr gerne und prompt bei der Wahl der richtigen Zinsbindung gerne weiter.
Ein Immobiliendarlehen muss Ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechen
Es gibt viele verschiedene Arten, eine Immobilie zu finanzieren: Nämlich durch ein Annuitätendarlehen, ein variables Darlehen oder auch eine Vollfinanzierung. Wie auch immer Sie Ihre Immobilie finanzieren möchten, wichtig ist, dass der Kredit zu Ihnen passt. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die richtige Entscheidung zu treffen.
Die Wahl der richtigen Tilgung
Ein häufiges Problem bei Darlehensnehmern ist, dass sie unwissentlich falsch tilgen. Hauptursache dafür ist, dass viele nicht wissen, dass Tilgung ein anderes Wort für Rückführung ist. Tilgung besagt also, wie viel Geld zur Rückzahlung des Immobiliendarlehens aufgebracht wird. Die Anfangstilgung beschreibt, welche Rückführungsleistung bei der ersten Ratenzahlung erbracht wird. Schon bei der zweiten Rate ist der Tilgungsanteil gestiegen, da dieser bei einer gleichbleibenden monatlichen Rate (Annuität) steigt und der Anteil an Zinszahlungen gleichzeitig abnimmt.
Doch wo liegt nun die richtige Tilgung?
Diese Frage kann jeder Darlehensnehmer nur individuell für sich beantworten. Wichtig sind dabei immer die folgenden zwei Faktoren:
- Welche finanziellen Mittel stehen Ihnen zur Verfügung?
- Wie ist die aktuelle Höhe der Kreditzinsen? Als Faustregel sollten Sie beachten, dass Sie nicht mehr als 30 bis 50 Prozent Ihres monatlichen Nettoeinkommens für die Finanzierung aufbringen müssen.
Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Finanzierungsangebot an. Die Finanzierungsexperten von Immobilien-Beratung24.at nennen Ihnen genau jene Banken, die bei unabhängigen Vergleichstests von Immobilienfinanzierungen konstant besonders gut abschneiden. Und Alternativen dazu.
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Umzugsservice
Sie haben ein neues Zuhause gefunden und planen nun den Umzug in Ihr neues Domizil? Hierbei gibt es einiges zu beachten. Vieles kann schiefgehen, vieles kann vergessen werden. Wir helfen Ihnen dabei Ordnung in Ihr Umzugschaos zu bringen. Unser Umzugsrechner findet für Sie übrigens den günstigsten Umzugsservice.
Umzugskosten berechnen
Früh genug beginnen
Das Wichtigste für Ihren Umzug ist, diesen früh genug zu planen. So lassen sich unnötiger Stress vermeiden und Kosten sparen. Sehen Sie sich an, was alles in Ihr neues Zuhause mitgenommen werden soll. Ein Umzug ist die perfekte Gelegenheit sich mal von nicht mehr benötigten Dingen zu trennen. Vielleicht springt hier sogar noch der ein oder andere Euro für Sie dabei heraus. Beginnen Sie früh genug Gegenstände, die Sie kaum benötigen, in Kartons zu verstauen. Vergessen Sie nicht diese zu beschriften und fertigen Sie eine Liste mit allen Kartons und deren ungefährem Inhalt an. So finden Sie, wenn es sein muss, alles wieder.
Ihr altes Heim
Sollten Sie bis jetzt zur Miete gewohnt haben, prüfen Sie Ihren Mietvertrag und kündigen Sie den Vertrag fristgerecht, um zum gewünschten Termin die Wohnung an den Vermieter übergeben zu können. Bei dieser Gelegenheit prüfen Sie auch gleich in welchem Zustand Sie Ihre Wohnung zurückgeben müssen und welche Kaution Sie beim Einzug hinterlegt haben. Verkaufen Sie Ihre alte Immobilie, kümmern Sie sich darum, dass diese wie vertraglich mit dem neuen Eigentümer vereinbart übergeben wird und treffen Sie Vorbereitungen für eventuell zugesicherte Renovierungen bzw. Ausbesserungsarbeiten. Klären Sie mit Ihrem Makler alle Details ab.
Verträge kündigen oder ummelden
Bei vielen Verträgen reicht es aus, den jeweiligen Anbietern die neue Adresse bekannt zu geben. Gehen Sie Ihre Verträge Schritt für Schritt durch und geben Sie Ihre neue Adresse bekannt. Bei Verträgen wie Strom und Gas ist zu überprüfen, ob der derzeitige Anbieter an der neuen Adresse ebenfalls aktiv ist. Wenn nicht, müssen Sie Ihren Vertrag fristgerecht kündigen und sich auf die Suche nach einem neuen, geeigneten Anbieter machen. Meistens vergisst man trotzdem dem ein oder anderem Unternehmen seine neue Adresse mitzuteilen. Damit Ihre Briefe und Pakete an Ihrer neuen Anschrift ankommen, sollten Sie bei der Post einen sogenannten Nachsendeauftrag einrichten.
Umzug in Eigenregie oder ein Umzugsunternehmen beauftragen?
Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile, am wenigsten Sorgen und Stress haben Sie jedoch beim Engagement eines Umzugsunternehmens. Diese übernehmen den gesamten Umzug für Sie und ersparen Ihnen große Ärgernisse. Sie sollten hierfür mehrere Angebote einholen, denn Preise und Services variieren stark. Mit unserem Umzugsrechner finden Sie das beste Angebot. Aber auch bei der Qualität gibt es von Unternehmen zu Unternehmen große Unterschiede. Achten Sie hierfür auf Bewertungen im Internet oder fragen Sie Freunde und Bekannte nach Empfehlungen. Wenn Sie Ihren Umzug selbst durchführen wollen, planen Sie diesen umso besser. Stellen Sie fest, wie viel Sie tatsächlich transportieren müssen und wie viel Platz dafür benötigt wird. Sie brauchen für den Transport außerdem ein ausreichend großes Fahrzeug. Fragen Sie auch hier bei Freunden und Familie nach, ob Ihnen jemand ein Fahrzeug leihen kann. Sollten Sie in Ihrem Bekanntenkreis kein Auto auftreiben können, bieten diverse Autovermietungen geeignete Transporter an. Organisieren Sie sich für den Umzugstag Hilfe, fragen Sie frühzeitig nach und planen Sie Ihre Helfer ein. Vergessen Sie auch nicht für deren leibliches Wohl zu sorgen.
Kosten eines Umzugs-Services
Die Kosten für die Beauftragung eines Umzugsunternehmens hängen von drei wesentlichen Faktoren ab. Einer dieser Faktoren ist die Größe des Haushalts, der umgezogen wird. Je größer dieser ist, desto höher sind die Kosten. Außerdem spielt die Entfernung zwischen den zwei Standorten eine wesentliche Rolle. Auch hier gilt: Je größer die Distanz, desto höhere Kosten kommen auf Sie zu. Abschließend gilt es noch festzulegen, ob man ein Unternehmen für einen Teilumzug oder für einen Komplettumzug engagiert. Ein gesamter Umzug kostet natürlich mehr, als nur einen Teil Ihres Haushalts transportieren zu lassen. Andererseits schonen Sie mit einem Komplettumzug natürlich Ihre Nerven. Nutzen Sie unseren Umzugsrechner um die Kosten für Ihren Umzug zu kalkulieren.
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Eigentümerservice
Sie besitzen ein Wohnhaus und möchten dieses von einer kompetenten und vertrauenswürdigen Hausverwaltung betreuen lassen. Eine Suche auf Google wird Ihnen viele Hausverwaltungen auswerfen. Doch die Auswahl ist keineswegs leicht.
Bei der Suche nach Ihrem Verwalter sollten Sie darauf achten, dass das zu beauftragende Unternehmen die Verwaltung von Immobilien als Kernbereich anbietet. Soll heißen, das Unternehmen kümmert sich hauptsächlich um die Verwaltung und Betreuung von Immobilien und verkauft nicht hauptsächlich Versicherungen. Nur wenn das Unternehmen tagtäglich mit Immobilien zu tun hat wird es die Aufgaben einer ordentlichen Immobilienverwaltung verstehen. Achten Sie zusätzlich darauf, dass die Hausverwaltung keinen externen Dienstleister mit der Betreuung Ihres Hauses beauftragt.
Lassen Sie sich zusätzlich Referenzen zeigen. Welche Immobilien betreut das Unternehmen aktuell und sind die Eigentümer mit der Verwaltung zufrieden? Zögern Sie auch nicht (nach vorherigem Einverständnis) telefonisch einen Kunden der Hausverwaltung anzurufen. Erkundigen Sie sich ausführlich über die Arbeit der Hausverwaltung.
Zusätzlich sollten Sie die Hausverwaltung ein wenig abprüfen. Werfen Sie Fragen zu den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen oder zu Themen wie der Betriebskostenabrechnung ein und werten Sie die Antworten der Hausverwaltung aus.
Sprechen Sie auf jeden Fall mit mehreren Unternehmen, die Sie für die Verwaltung Ihrer Immobilie beauftragen möchten. Vergleichen Sie genau und achten Sie auf das Kleingedruckte in den Angeboten und Verträgen. Wählen Sie die Hausverwaltung, bei der Sie ein gutes und sicheres Gefühl haben, nur so werden Sie langfristig Ihre Immobilie in guten Händen wissen.
So finden Sie den perfekten Mieter
Ein Mieter, der seit Monaten mit seinen Zahlungen im Rückstand ist, einer, über den man wöchentlich Beschwerden der Nachbarn bekommt oder ein Mieter, der Ihnen nach seinem Auszug eine Ruine oder zumindest teure Schäden hinterlässt. Horrorvorstellungen, die so ziemlich jeder Hauseigentümer hat. Solche Fälle kann man wohl nie zu 100% verhindern, doch man kann das Risiko bei der Auswahl des Mieters stark reduzieren.
Machen Sie sich zunächst Gedanken über Ihren Wunschmieter. Wer passt Ihrer Meinung nach am besten in Ihr Haus. Ein älteres Ehepaar, eine junge Familie, Studenten? Heben Sie in Ihrem Inserat die Vorzüge für die jeweilige Zielgruppe hervor. Ist die Wohnung zum Beispiel barrierefrei? Ist ein großer Park in der Nähe oder liegt die Wohnung nur wenige Minuten von der Universität entfernt?
Ihr Inserat ist angelaufen und die ersten Interessenten melden sich. Vereinbaren Sie einzelne Besichtigungstermine, so können Sie sich ein besseres Bild von den einzelnen Personen machen und diesen besser auf den Zahn fühlen.
Sie haben durchaus das Recht Fragen zu stellen. Klären Sie vor allem Familienverhältnisse, Beruf und Einkommen ab. Auch wenn es auf den ersten Blick logisch erscheint: Klären Sie ab, wie viele Personen einziehen sollen. Immer wieder gibt es böse Überraschungen, nachdem in eine 1-Zimmer-Wohnung plötzlich 5 Personen eingezogen sind.
Zur Überprüfung der Bonität können Sie sich Gehaltszettel oder Kontoauszüge vorlegen lassen. Am besten geben Sie den Interessenten bei der Terminvereinbarung Bescheid, dass diese Dokumente mitzubringen sind. Ein zuverlässiger Mieter wird diese verlässlich zur Besichtigung mitnehmen.
Sollten Sie bei der Suche nach einem neuen Mieter einen Makler beauftragen wollen, helfen wir Ihnen gerne den richtigen Makler ausfindig zu machen. Unser Maklervergleich hilft Ihnen hierbei weiter.
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